Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen, ohne reparieren zu lassen. Was geht, und wo Versicherungen besonders gerne kürzen.
Auf einen Blick
- Auszahlung der Netto-Reparaturkosten laut Gutachten
- Mehrwertsteuer nur bei tatsächlicher Reparatur
- Wertminderung & Nutzungsausfall trotzdem möglich
- Versicherer kürzen gerne auf Stundenverrechnungssätze freier Werkstätten
- Fahrzeug muss verkehrssicher bleiben
01Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auszahlen, ohne tatsächlich reparieren zu lassen. Das Geld können Sie frei verwenden, Sie können günstiger reparieren, in Eigenleistung arbeiten oder das Auto verkaufen.
02Was wird gezahlt?
Sie erhalten die Netto-Reparaturkosten (also ohne Mehrwertsteuer). Die MwSt. zahlt die Versicherung erst, wenn Sie tatsächlich reparieren lassen und Belege einreichen.
Wertminderung und Nutzungsausfall stehen Ihnen unabhängig davon zu, sofern sie im Gutachten begründet sind.
03Wo Versicherungen gerne kürzen
Beliebt ist der Verweis auf günstigere freie Werkstätten („Verweisungswerkstatt“). Solche Kürzungen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig, etwa wenn das Fahrzeug nicht mehr scheckheftgepflegt ist und die Werkstatt mühelos und gleichwertig erreichbar ist.
Ein gutes Gutachten dokumentiert markenspezifische Stundenverrechnungssätze und macht es der Versicherung schwer, pauschal zu kürzen.
04Wann fiktive Abrechnung Sinn ergibt
Sie ist sinnvoll, wenn Sie das Fahrzeug günstig in Eigenregie oder über eine freie Werkstatt instand setzen wollen, oder wenn Sie planen, das Auto in dem Zustand zu verkaufen. Für Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge ist sie meist nicht ideal, weil dort jede unsachgemäße Reparatur den Wert weiter drückt.
Typische Fallstricke
- ׄVerweisungswerkstatt“ akzeptieren, ohne Voraussetzungen zu prüfen.
- ×MwSt. einfordern, obwohl gar nicht repariert wurde, kürzt die Versicherung.
- ×Spätere Reparatur nicht dokumentieren, MwSt.-Erstattung scheitert.
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Häufige Fragen zu diesem Thema
Kann ich später doch noch reparieren und MwSt. nachfordern?+
Ja, in der Regel innerhalb der Verjährungsfrist, mit Rechnung als Nachweis.
Bekomme ich auch Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung?+
Ja, sofern Sie das Fahrzeug tatsächlich entbehrt haben (z. B. wegen Reparatur in Eigenregie).

