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Abrechnung

Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur

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Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen, ohne reparieren zu lassen. Was geht, und wo Versicherungen besonders gerne kürzen.

5 Min. Lesezeit· Abrechnung

Auf einen Blick

  • Auszahlung der Netto-Reparaturkosten laut Gutachten
  • Mehrwertsteuer nur bei tatsächlicher Reparatur
  • Wertminderung & Nutzungsausfall trotzdem möglich
  • Versicherer kürzen gerne auf Stundenverrechnungssätze freier Werkstätten
  • Fahrzeug muss verkehrssicher bleiben

01Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auszahlen, ohne tatsächlich reparieren zu lassen. Das Geld können Sie frei verwenden, Sie können günstiger reparieren, in Eigenleistung arbeiten oder das Auto verkaufen.

02Was wird gezahlt?

Sie erhalten die Netto-Reparaturkosten (also ohne Mehrwertsteuer). Die MwSt. zahlt die Versicherung erst, wenn Sie tatsächlich reparieren lassen und Belege einreichen.

Wertminderung und Nutzungsausfall stehen Ihnen unabhängig davon zu, sofern sie im Gutachten begründet sind.

03Wo Versicherungen gerne kürzen

Beliebt ist der Verweis auf günstigere freie Werkstätten („Verweisungswerkstatt“). Solche Kürzungen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig, etwa wenn das Fahrzeug nicht mehr scheckheftgepflegt ist und die Werkstatt mühelos und gleichwertig erreichbar ist.

Ein gutes Gutachten dokumentiert markenspezifische Stundenverrechnungssätze und macht es der Versicherung schwer, pauschal zu kürzen.

04Wann fiktive Abrechnung Sinn ergibt

Sie ist sinnvoll, wenn Sie das Fahrzeug günstig in Eigenregie oder über eine freie Werkstatt instand setzen wollen, oder wenn Sie planen, das Auto in dem Zustand zu verkaufen. Für Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge ist sie meist nicht ideal, weil dort jede unsachgemäße Reparatur den Wert weiter drückt.

Typische Fallstricke

  • ׄVerweisungswerkstatt“ akzeptieren, ohne Voraussetzungen zu prüfen.
  • ×MwSt. einfordern, obwohl gar nicht repariert wurde, kürzt die Versicherung.
  • ×Spätere Reparatur nicht dokumentieren, MwSt.-Erstattung scheitert.

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Häufige Fragen zu diesem Thema

Kann ich später doch noch reparieren und MwSt. nachfordern?+

Ja, in der Regel innerhalb der Verjährungsfrist, mit Rechnung als Nachweis.

Bekomme ich auch Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung?+

Ja, sofern Sie das Fahrzeug tatsächlich entbehrt haben (z. B. wegen Reparatur in Eigenregie).

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen und Antworten.

Was kostet ein Gutachten?+

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten hängen vom Schadenumfang und dem Fahrzeugwert ab. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für das Gutachten in der Regel vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen. Für Sie als Geschädigten entstehen dadurch meist keine eigenen Kosten. Vor der Beauftragung klären wir transparent, ob und in welchem Umfang Kosten anfallen, sodass Sie jederzeit Planungssicherheit haben.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?+

In der Regel erhalten Sie sehr kurzfristig einen Termin. Häufig ist eine Begutachtung bereits am selben oder am nächsten Werktag möglich. Dank flexibler Terminvergabe und mobiler Schadenaufnahme können wir schnell reagieren und Verzögerungen bei der Schadenregulierung vermeiden.

Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?+

Die Erstellung des Gutachtens erfolgt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Schadenaufnahme. Der genaue Zeitraum hängt vom Umfang und der Komplexität des Schadens ab. Unser Ziel ist es, das Gutachten so schnell wie möglich und gleichzeitig fachlich präzise zu erstellen, damit die Regulierung zügig beginnen kann.

Muss ich das beschädigte Fahrzeug vorher reinigen oder vorbereiten?+

Eine besondere Vorbereitung ist nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn das Fahrzeug zugänglich ist. Eine grobe Verschmutzung stellt kein Problem dar, da relevante Schäden auch so erkannt werden. Sollte eine Reinigung für eine genauere Begutachtung sinnvoll sein, weisen wir Sie im Vorfeld darauf hin.