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Soforthilfe

Was tun nach einem Unfall? Die richtige Reihenfolge

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Die ersten Minuten und Stunden nach einem Unfall entscheiden über Ihre spätere Auszahlung. Diese Schritte sollten Sie kennen, und in genau dieser Reihenfolge gehen.

7 Min. Lesezeit· Soforthilfe

Auf einen Blick

  • Unfallstelle absichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck
  • Verletzte versorgen, Polizei rufen (110), Rettung (112)
  • Fotos aus mehreren Perspektiven, auch Übersicht und Spuren
  • Daten austauschen, keine Schuldanerkenntnis abgeben
  • Zeugen notieren, dann eigenen Gutachter beauftragen
  • Nichts reparieren, bevor das Gutachten erstellt ist

01Schritt 1: Sicherheit zuerst

Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein. Ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen. Stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf, innerorts ca. 50 m, außerorts 100 m, auf der Autobahn 150-200 m.

Kümmern Sie sich um Verletzte. Im Zweifel rufen Sie immer den Rettungsdienst (112). Bei Personenschäden, Streit über die Schuldfrage oder größeren Sachschäden zusätzlich die Polizei (110).

Bleiben Sie ruhig und höflich, aber zurückhaltend. Was Sie jetzt sagen, kann später gegen Sie verwendet werden, auch ein gut gemeintes „Tut mir leid“.

02Schritt 2: Beweise sichern

Machen Sie Fotos aus mehreren Perspektiven: Übersicht der Unfallstelle, Endposition beider Fahrzeuge, Bremsspuren, Schäden in Detail- und Übersichtsaufnahmen, Kennzeichen, Straßenverlauf, Verkehrszeichen.

Tauschen Sie Personalien, Anschrift, Versicherung und Versicherungsnummer aus. Notieren Sie sich Namen und Kontakt von Zeugen, diese sind später Gold wert.

  • Übersichtsfoto aus 5-10 m Entfernung
  • Endposition beider Fahrzeuge vor dem Bewegen
  • Detailfotos jeder Schadensstelle, mit und ohne Maßstab
  • Bremsspuren, Splitterfeld, Auslaufflüssigkeiten
  • Verkehrszeichen, Ampelstellung, Sichtverhältnisse
  • Personalausweis & Führerschein der Beteiligten (mit Einverständnis)

03Schritt 3: Keine Schuld anerkennen

Egal wie eindeutig die Lage scheint: Geben Sie kein schriftliches Schuldanerkenntnis ab. Auch nicht aus Höflichkeit. Die rechtliche Bewertung erfolgt später, Aussagen am Unfallort können Sie hinterher kaum noch zurücknehmen.

Auch das oft empfohlene „Europäische Unfallprotokoll“ ist eine reine Sachverhaltsdokumentation. Die Schuldfrage klären Versicherungen und ggf. Gerichte, nicht Sie am Straßenrand.

04Schritt 4: Eigenen Gutachter beauftragen

Bevor Sie etwas reparieren lassen oder Angebote der gegnerischen Versicherung annehmen: Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten.

Je früher das Gutachten erstellt wird, desto besser lassen sich Schäden dokumentieren. Wir kommen bei Bedarf am selben Tag zu Ihnen vor Ort.

05Schritt 5: In den nächsten 24-72 Stunden

Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn Sie unschuldig sind. Es geht nur um die Information, nicht um eine Schuldanerkenntnis.

Suchen Sie sich einen Verkehrsrechtsanwalt. Bei klarer Haftung trägt die gegnerische Versicherung auch dessen Kosten, für Sie entsteht kein Risiko.

Sammeln Sie alle Belege: Abschleppkosten, Mietwagen, Atteste, Fahrtkosten zu Ärzten. Jeder Beleg kann Teil Ihrer Schadenaufstellung werden.

Typische Fallstricke

  • ×Mündliche Schuldanerkenntnis am Unfallort, kann später kaum widerrufen werden.
  • ׄAuf dem Parkplatz regeln wir das ohne Polizei“, riskant ohne Zeugen und Fotos.
  • ×Sofortiges Wegfahren beider Fahrzeuge ohne Endposition zu fotografieren.
  • ×Erste Werkstattreparatur, bevor ein Gutachter den Schaden gesichtet hat.

Konkreter Schaden?

Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen.

Ein Anruf reicht. Wir schauen uns Ihren Schaden vor Ort an und sorgen dafür, dass Sie alles bekommen, was Ihnen zusteht.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Muss ich die Polizei rufen?+

Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder größerem Sachschaden ja. Bei kleineren Blechschäden mit kooperativem Unfallgegner ist es nicht zwingend, aber sicherer.

Darf ich mein Auto direkt zur Werkstatt bringen?+

Sichern Sie vorher Beweise (Fotos, Endposition). Idealerweise lassen Sie das Fahrzeug stehen, bis ein Gutachter es gesichtet hat, oder lassen es zu uns abschleppen.

Was, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht?+

Sofort 110 anrufen, alles notieren (Kennzeichen, Marke, Farbe, Fahrtrichtung), Zeugen ansprechen. Ihre Vollkasko übernimmt, ein Gutachten ist trotzdem sinnvoll.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen und Antworten.

Was kostet ein Gutachten?+

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten hängen vom Schadenumfang und dem Fahrzeugwert ab. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für das Gutachten in der Regel vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen. Für Sie als Geschädigten entstehen dadurch meist keine eigenen Kosten. Vor der Beauftragung klären wir transparent, ob und in welchem Umfang Kosten anfallen, sodass Sie jederzeit Planungssicherheit haben.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?+

In der Regel erhalten Sie sehr kurzfristig einen Termin. Häufig ist eine Begutachtung bereits am selben oder am nächsten Werktag möglich. Dank flexibler Terminvergabe und mobiler Schadenaufnahme können wir schnell reagieren und Verzögerungen bei der Schadenregulierung vermeiden.

Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?+

Die Erstellung des Gutachtens erfolgt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Schadenaufnahme. Der genaue Zeitraum hängt vom Umfang und der Komplexität des Schadens ab. Unser Ziel ist es, das Gutachten so schnell wie möglich und gleichzeitig fachlich präzise zu erstellen, damit die Regulierung zügig beginnen kann.

Muss ich das beschädigte Fahrzeug vorher reinigen oder vorbereiten?+

Eine besondere Vorbereitung ist nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn das Fahrzeug zugänglich ist. Eine grobe Verschmutzung stellt kein Problem dar, da relevante Schäden auch so erkannt werden. Sollte eine Reinigung für eine genauere Begutachtung sinnvoll sein, weisen wir Sie im Vorfeld darauf hin.