Solange Ihr Auto nicht fahrbereit ist, steht Ihnen eine pauschale Entschädigung pro Tag zu, auch ohne Mietwagen. So funktioniert's.
Auf einen Blick
- Pauschale Entschädigung pro Ausfalltag
- Höhe abhängig von Fahrzeugklasse (ca. 23-175 €/Tag)
- Dauer = Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit lt. Gutachten
- Alternative: tatsächliche Mietwagenkosten
- Voraussetzung: Nutzungswille und -möglichkeit
01Was bedeutet Nutzungsausfall?
Wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit ist, entsteht Ihnen ein Schaden, selbst wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Sie können Ihr Fahrzeug schlicht nicht nutzen. Für diesen Verlust gibt es eine pauschalierte Entschädigung: den Nutzungsausfall.
Voraussetzung: Sie hätten das Auto in der Zeit auch tatsächlich genutzt (Nutzungswille) und wären dazu in der Lage gewesen (Nutzungsmöglichkeit). Wer im Krankenhaus liegt oder verreist ist, hat in dieser Zeit keinen Anspruch.
02Wie hoch ist die Pauschale?
Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse gemäß der „Schwacke-Liste“ bzw. der Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch. Sie liegt je nach Modell zwischen rund 23 € und 175 € pro Tag.
- Kleinwagen (z. B. VW Polo): ca. 23-35 €/Tag
- Kompaktklasse (z. B. VW Golf): ca. 35-50 €/Tag
- Mittelklasse (z. B. BMW 3er): ca. 50-65 €/Tag
- Oberklasse / SUV (z. B. BMW X5): ca. 79-119 €/Tag
- Luxusklasse (z. B. Porsche, S-Klasse): bis 175 €/Tag
03Wie viele Tage werden erstattet?
Die Anzahl der erstattungsfähigen Tage wird im Gutachten festgelegt, meist als Reparaturdauer (bei Reparatur) oder als Wiederbeschaffungsdauer (bei Totalschaden, in der Regel 12-14 Tage).
Hinzu kommen ggf. Tage für Begutachtung, Ersatzteilbeschaffung und sachgerechte Verzögerungen. Wichtig: Sie müssen den Schaden „in zumutbarem Tempo“ regulieren, wer monatelang wartet, riskiert Kürzungen.
04Mietwagen oder Nutzungsausfall, was ist besser?
Beides geht nicht. Sie wählen: tatsächliche Mietwagenkosten ODER Nutzungsausfallpauschale. Die Pauschale lohnt sich, wenn Sie ohne Mietwagen auskommen, etwa weil Sie auf ein Zweitfahrzeug zurückgreifen können oder ohnehin Urlaub haben.
Mietwagen ist sinnvoll, wenn Sie täglich auf Mobilität angewiesen sind. Wichtig: gleiche Fahrzeugklasse, kein „Spar-Tarif“ der Versicherung, Sie haben Anspruch auf gleichwertigen Ersatz.
Typische Fallstricke
- ×Versicherung kürzt Tage pauschal, ohne Begründung im Gutachten.
- ×Falsche Fahrzeugklasse wird zugrunde gelegt (zu niedrige Pauschale).
- ×Mietwagen UND Nutzungsausfall, geht nicht, ist nur eines möglich.
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Häufige Fragen zu diesem Thema
Bekomme ich Nutzungsausfall auch am Wochenende?+
Ja. Die Pauschale gilt pro Kalendertag, unabhängig davon, ob Sie an dem Tag tatsächlich gefahren wären.
Was, wenn ich ein Zweitfahrzeug habe?+
Strittig. Versicherungen kürzen gerne; mit guter Argumentation und Gutachten lässt sich die Pauschale aber oft trotzdem durchsetzen.

