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Recht

Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Unfall

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Sie sind Geschädigter? Dann haben Sie mehr Rechte, als die meisten Versicherer Ihnen verraten. Hier der vollständige Überblick.

8 Min. Lesezeit· Recht

Auf einen Blick

  • Freie Wahl von Gutachter, Werkstatt und Anwalt
  • Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung
  • Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Wertminderung und Restwert nicht akzeptieren ohne Prüfung
  • Schmerzensgeld bei Personenschäden zusätzlich
  • Verjährungsfrist regelmäßig 3 Jahre

01Freie Wahl: Gutachter, Werkstatt, Anwalt

Als Geschädigter bestimmen Sie, wer Ihr Fahrzeug begutachtet, wer es repariert und wer Ihre rechtlichen Interessen vertritt. Die Versicherung darf Ihnen niemanden vorschreiben. Lassen Sie sich nicht in „Partnerwerkstätten“ oder „Schadenmanagement-Programme“ drängen.

02Die Versicherung zahlt, auch den Anwalt

Bei eindeutiger Haftungslage übernimmt die gegnerische Haftpflicht alle Schadenpositionen: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Gutachterkosten und auch die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts. Für Sie entsteht kein Risiko.

03Mietwagen oder Nutzungsausfall

Sie können entweder einen Mietwagen nehmen (zur gleichen Klasse, oft mit Abschlag) oder die Nutzungsausfallpauschale beanspruchen. Versicherer empfehlen gerne den günstigen Mietwagen ihres „Partners“, Sie müssen das nicht annehmen.

04Restwertangebote der Versicherung

Bei Totalschaden präsentiert die Versicherung gerne überraschend hohe Restwertangebote aus Online-Restwertbörsen. Diese sind oft nicht regional und für Sie schwer realisierbar. Maßgeblich ist der Restwert, den ein Gutachter regional realistisch ermittelt, nicht eine bundesweite Auktion.

05Personenschaden: Schmerzensgeld & Co.

Bei Verletzungen kommen weitere Ansprüche dazu: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Fahrtkosten zu Ärzten, Haushaltsführungsschaden. Auch hier ist anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen, die Beträge sind erheblich und werden ohne Druck selten von selbst gezahlt.

06Fristen, die Sie kennen müssen

Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie vom Schädiger Kenntnis hatten. Klingt lang, ist es nicht, weil Versicherungen gerne hinhalten.

Schadenmeldung an die eigene Versicherung sollte „unverzüglich“ erfolgen, üblich sind 7 Tage. Keine Sorge: Diese Meldung ist keine Schuldanerkenntnis.

Typische Fallstricke

  • ×Sich in „Schadenmanagement-Programme“ der gegnerischen Versicherung drängen lassen.
  • ×Erste, schnelle Vergleichsangebote unterschreiben, oft zu niedrig.
  • ×Verjährung übersehen, Ansprüche verfallen nach 3 Jahren.
  • ×Eigene Vollkasko nutzen, obwohl gegnerische Haftpflicht zahlen müsste.

Konkreter Schaden?

Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen.

Ein Anruf reicht. Wir schauen uns Ihren Schaden vor Ort an und sorgen dafür, dass Sie alles bekommen, was Ihnen zusteht.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was, wenn die Versicherung gar nicht reagiert?+

Nach 4-6 Wochen ohne Antwort ist anwaltlicher Druck angebracht. Mahnverfahren oder Klage stehen bei klarer Haftung als Mittel zur Verfügung.

Bekomme ich auch bei Mitschuld einen Gutachter bezahlt?+

Anteilig ja, nach Ihrer Schuldquote. Trotzdem fast immer sinnvoll, weil ohne Gutachten gar keine Quote durchsetzbar ist.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen und Antworten.

Was kostet ein Gutachten?+

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten hängen vom Schadenumfang und dem Fahrzeugwert ab. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für das Gutachten in der Regel vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen. Für Sie als Geschädigten entstehen dadurch meist keine eigenen Kosten. Vor der Beauftragung klären wir transparent, ob und in welchem Umfang Kosten anfallen, sodass Sie jederzeit Planungssicherheit haben.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?+

In der Regel erhalten Sie sehr kurzfristig einen Termin. Häufig ist eine Begutachtung bereits am selben oder am nächsten Werktag möglich. Dank flexibler Terminvergabe und mobiler Schadenaufnahme können wir schnell reagieren und Verzögerungen bei der Schadenregulierung vermeiden.

Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?+

Die Erstellung des Gutachtens erfolgt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Schadenaufnahme. Der genaue Zeitraum hängt vom Umfang und der Komplexität des Schadens ab. Unser Ziel ist es, das Gutachten so schnell wie möglich und gleichzeitig fachlich präzise zu erstellen, damit die Regulierung zügig beginnen kann.

Muss ich das beschädigte Fahrzeug vorher reinigen oder vorbereiten?+

Eine besondere Vorbereitung ist nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn das Fahrzeug zugänglich ist. Eine grobe Verschmutzung stellt kein Problem dar, da relevante Schäden auch so erkannt werden. Sollte eine Reinigung für eine genauere Begutachtung sinnvoll sein, weisen wir Sie im Vorfeld darauf hin.